Unterm Lyrikmond

Gedichte lesen, schreiben und interpretieren

Urheberrecht

Das geht bei Gedichten:

Wenn ein Text nur unter vier Augen oder im kleinen Kreis verwendet wird, dann ist das eine Privatkopie und kein Problem.

Wenn ein Autor mehr als 70 Jahre tot ist, dann sind seine Texte gemeinfrei, auch kein Problem, aber: Bei übersetzten Texten gilt die 70-Jahre-Frist auch beim Übersetzer.

Alle anderen Fälle:

Der Rechteinhaber muss vor der Veröffentlichung seine Zustimmung geben, denn er allein hat das Recht zu entscheiden, wo seine Texte veröffentlicht werden dürfen. Eine Veröffentlichung ist im Internet selbst dann gegeben, wenn sie nur in einer Community stattfindet. Im Prinzip ist alles, was mit Suchmaschinen auffindbar ist, öffentlich.

Ein Gedicht als Zitat zu kennzeichnen, reicht auch nicht. Komplettwerke sind sogenannte Großzitate, die gehen eigentlich nur in einem wissenschaftlichen Rahmen, der im Netz selten gegeben ist.

Was ist wirklich das Problem?

Es gibt diesen Satz: Kopieren nimmt nichts weg. Streng genommen stimmt der, wenn es beim Kopieren bleibt. Doch gemeint ist eigentlich Kopieren und an anderer Stelle veröffentlichen. Das nimmt einem Autor die Exklusivität seiner Texte im Netz. Wenn diese an verschiedenen Stellen im Internet erscheinen, ist er nur noch einer von mehreren Anbietern dieser Texte. Wo ein Text zuerst erschien, ist nur eines von vielen Kriterien, die Suchmaschinen für die Reihung von Suchergebnissen nutzen. Oft gewinnt die Seite, die den dicksten Hintern hat, also etwa große Social Media-Seiten.

Im Endeffekt heißt das, der Autor bekommt, wenn seine Texte woanders im Netz erscheinen, mit der Zeit weniger Besucher, weniger Besucher bedeutet weniger Einnahmen, er zahlt also dafür, dass andere ihm mit seinen eigenen Texten Konkurrenz machen, was nicht witzig ist.

Was sind die Folgen bei Urheberrechtsverstößen?

Wenn es gut geht, eine Mail mit Löschaufforderung. Geht es etwas weniger gut, wird zusätzlich Schadenersatz verlangt. Hat der Autor den Kaffee auf, gibt es Post vom Rechtsanwalt mit Kostennote. Da sind schnell 1000 Euro beisammen, wovon das meiste der Anwalt bekommt.

Lösungen:

Viele Dichterinnen und Dichter haben keine finanziellen Interessen bei Ihren Veröffentlichungen im Netz, Anfragen dürften also problemlos erfolgreich sein. Ist jemand, der hier Texte veröffentlicht hat, nicht so einfach aufzufinden, weil etwa keine eigene Website, leite ich Anfragen gerne weiter ().

Ganz ohne Anfrage geht eine Linklösung. Unter jedem urheberrechtlich geschützten Gedicht gibt es einen Link mit einer Direktsprungadresse, d.h. Besucher landen direkt bei dem Text, kein Scrollen, keine weiteres Herumsuchen.

Beachten Sie bitte, dass ich nicht nur unter meinem Namen (Hans-Peter Kraus) veröffentliche, sondern auch mit Pseudonymen arbeite: Hans Retep, Emanuel Mireau, Georgi Kratochwil. Für diese gilt wie für Texte unter meinem Namen, dass eine Veröffentlichung auf anderen Seiten im Netz nicht erwünscht ist. Bei Druckprodukten, die keine Kopien im Netz verursachen (etwa als PDF), bin ich hingegen ziemlich offen.

Und wer das Ganze noch mal als Gedicht erklärt haben möchte, bitte sehr:

Die Fenster meines Hauses
sind Gedichte.
Jeder kann hineinschauen,
es sind keine Gardinen davor,
bei einem Fenster kann man sogar
bis in den Keller gucken
– keine optische Täuschung!
Nur eins geht nicht:
Das Fenster herausreißen
und im eigenen Haus einbauen,
das Gesetz spricht dagegen,
und unhöflich ist es allemal.